Wie geht das
praktisch mit der GesetzlichenKrankenVersicherung
im
Ausland?
Auf
der
Rückseite
jeder
aktuellen
deutschen
Versichertenkarte
findet
sich
die
europäische
Krankenversichertenkarte.
Mit
dieser
Karte
werden
Sie
grundsätzlich
in
den
Ländern
vom
Vertragsarzt
der
örtlichen
Krankenkasse
behandelt,
mit
denen
Deutschland
ein
Sozialversicherungsabkommen
hat
(das
sind
die meisten europäischen
Länder). Eine Liste ist im Internet zu finden oder bei Ihrer
Krankenkasse in zu bekommen.
Aber nicht jeder Arzt im
Ausland, ist ein Vertragsarzt der örtlichen
Krankenkasse. D.h. Sie müssen erstmal in Erfahrung bringen, wer denn
der Vertragsarzt der örtlichen
Krankenkasse ist. Dies erfährt man z.B. in einer Tourist Information
oder in einem Hotel an der Rezeption.
Dieser
Arzt
behandelt
Sie
dann
auf
Basis
der
deutschen
Versichertenkarte
nach
dem
örtlichen
Leistungskatalog
der
gesetzlichen
Versicherung.
Die
Leistungen
können
stark
von
unserem Standard abweichen!
Dies gilt
auch für Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen.
Insbesondere
die
zahnärztliche
Behandlung
kann
komplett
ausgeklammert
sein.
Lassen
Sie
sich
immer
eine detaillierte
Rechnung
geben.
In
folgenden
Ländern
müssen
Sie
generell
in
Vorkasse
treten:
- Belgien
- Luxemburg
- Frankreich
- Island
Die
Rechnung
können
Sie
dann
bei
der
örtlichen
Krankenkasse
im
Ausland
einreichen,
oder
bei
Ihrer
Krankenkasse
in
Deutschland.
Wichtig
ist,
dass
der
Arzt
weiß,
dass
er
Sie
im
Rahmen
des
ortsüblichen
gesetzlichen
Leistungskatalogs
behandeln
soll
und
nicht
als
Privatpatient,
denn
sonst
ist
die
Rechnung
auch
Ihre
Privatsache.
Ein
Krankenrücktransport
nach
Deutschland
wird
von
der
gesetzlichen
Krankenkasse
generell
nicht
übernommen!
Daher ist eine Auslandskrankenversicherung für jeden zu empfehlen.
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Yachtversicherung
Gräf.de
Wie
geht
das
praktisch
als
Privatpatient
im
Ausland?
Der
Geltungsbereich
Ihrer
privaten
Krankenversicherung
ist
normalerweise
in
den
Versicherungsbedingungen
vermerkt.
Die
folgenden
Aussagen
sind
allgemein
und
ersetzen
nicht
die
Einzelfallprüfung,
d.h.
wie
es
konkret
im
Einzelfall
aussieht,
lässt
sich
nur
durch
Einsicht
in
die
jeweiligen
Versicherungsbedingungen
klären.
Wenn
Sie
im
Ausland
zum
Arzt
gehen,
haben
Sie
wie
in
Deutschland
meistens
auch,
die
freie
Arztwahl.
Sie
sind
nicht
auf
den
Vertragsarzt
der
örtlichen
Krankenkasse
angewiesen.
Sie
erhalten
die
"bestmögliche"
Behandlung
aus
Sicht
des
Arztes.
Die
Rechnung
muss
von
Ihnen
vor Ort bezahlt
werden.
Achten
Sie
darauf,
dass
Sie
eine
ausführliche
Rechnung
erhalten,
die
Sie
dann
bei
Ihrer
privaten
Krankenkasse
einreichen
können.
Ggf.
nehmen
Sie
vorher
Kontakt
zur
Ihrer
Krankenkasse
auf,
diese
betreibt
normalerweise
ein
Servicetelefon
für
solche
Anfragen
und
empfiehlt
Ihnen
auch
qualifizierte
Ärzte im jeweiligen Ausland.
Die
Erstattung
erfolgt
in
Höhe
des
Rechnungsbetrags,
maximal
aber
nach
dem
deutschen Regelhöchstsatz
(2,3 fache) bzw. Höchstsatz (3,5 fache) der GOÄ für
die erbrachte Leistung. Es
sei denn, Sie haben eine Erstattung auch über die Höchstsätze der GOÄ
hinaus vereinbart. Es gibt bzw. gab Tarife, die nicht bis zum
(Regel)Höchstsatz erstatten, hier kann die Erstattung entsprechend
niedriger ausfallen.
Ein
wichtiger
Bestandteil
einer
jeden
Auslandskrankenversicherungsschutzes
ist
der
Rücktransport
nach
Deutschland,
dieser
ist
normalerweise
nicht
bei
einer
privaten
Krankenversicherung
versichert.
Ein
weiterer
Aspekt
ist,
dass
die
eventuell
vereinbarte
Selbstbeteiligung
auch
im
Ausland
gilt.
Daher
lohnt
es
sich
auf
alle
Fälle
zur privaten Krankenversicherung eine
Auslandsreisekrankenversicherung zu vereinbaren, der dafür fällige
zusätzliche Monatsbeitrag ist gering.
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Yachtversicherung
Gräf.de
Wie
geht
das
praktisch
mit
der Beihilfe im Ausland?
Ich verweise in
diesem Fall auf die Bundesbeihilfeverordnung
(insbesondere § 11 BBhV) und die Verordnungen der jeweiligen
Bundesländer.
Als
Anhaltspunkt
lässt
sich
der
§
11
BBhV
wie
folgt
zusammenfassen:
Innerhalb
der
Europäischen
Union
sind
die
entstehenden
Aufwendungen
wie
inländische
Aufwendungen
zu
behandeln.
Leistungen
außerhalb
der
EU
sind
bis
zu
der
Höhe
beihilfefähig,
wie
wenn
Sie
im
Inland
entstanden
wären.
Ausnahmen
sind
Dienstreisen
und
ärztliche
und
zahnärztliche
Leistungen
je
Krankheitsfall
bis 1000 ¤, wenn diese Summe nicht überschritten
wird, sind
die Leistungen in voller Höhe beihilfefähig. Es gibt noch eine weitere
Ausnahme, die aber nicht
für Segeltörns relevant ist. Ein Krankenrücktransport
ist
nicht
mitversichert.
Da
die
Beihilfe
nur
einen
Teil
der
Kosten
abdeckt
und
der
Restbetrag
normalerweise
über
einen
Beihilfeergänzungstarif
einer
privaten
Krankenversicherung
abgedeckt
ist,
gilt
analog
der
Artikel
über
private
Krankenversicherungen
im
Ausland.
Die
Arztrechnungen
müssen
Sie
auf
jeden
Fall
vor
Ort
bar
bezahlen!
Wer
erfahren
im
Umgang
mit
der
Beihilfeabrechnungstelle
ist,
kann
zu
dem
Schluss
kommen,
dass
ein
privater
Versicherungsschutz
für
eine
Auslandsreise
sinnvoll
ist,
insbesondere
wenn
die
Reise
in
Länder
außerhalb
der
EU
geht.
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Yachtversicherung
Gräf.de
Unterwegs bis zu 6, 8 oder 12 Wochen, der
verlängerte Urlaubstörn
Bei diesem Zeitraum lässt sich noch von einem verlängerten Urlaubstörn
sprechen, d.h. Ihr Lebensmittelpunkt (ständiger Wohnsitz) befindet sich
nach wie
vor in Deutschland. Sie haben hier einen festen Wohnsitz, Sie beziehen
ein
Einkommen und sind grundsätzlich in Deutschland krankenversichert. Das
sind die Grundannahmen, die bei diesem Tarif vom
Versicherungsunternehmen gemacht werden.
Eine Verlängerung über die 12 Wochen hinaus ist nicht möglich. Sie
haben aber die Möglichkeit mehrmals im Jahr für 12
Wochen zu verreisen.
Die Grenze für das Eintrittsalter liegt bei 68 Jahren. Die Versicherung
besteht auch nach Vollendung des 69. Lebensjahres fort. Eine
Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Der Leistungsumfang
beinhaltet eine "Basisversorgung" inklusive schmerzstillender
Zahnbehandlung sowie Zahnfüllungen und Zahnersatz in einfacher
Ausführung bzw. Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit. Der
Krankenrücktransport nach Deutschland ist mitversichert.
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Yachtversicherung
Gräf.de
Raus Segeln, abschalten 3 - 36 Monate unterwegs
Für
diesem
Zeitraum
hat
man
Deutschland
verlassen,
man
kehrt
normalerweise
zwischenzeitlich
nicht
mehr
zurück, aber man kehrt am Ende des Törns
nach Deutschland zurück. Für dieses Szenario gibt es Tarife, die
aber alle eine Gesundheitsprüfung und eventuell Wartezeiten für
bestimmte Leistungen z.B. Zahnersatz vorsehen. Grundsätzlich handelt es
sich um eine private Vollversicherung für eine beschränkte Zeit im
Ausland. Falls Sie befristet während der Reisedauer nach Deutschland
zurückkehren so ist dies auch versichert. Diese
Versicherungen
bieten
einen
guten
Krankenversicherungsschutz,
der
das
Reisebudget
nicht
übermäßig
belastet
und
Ihnen
ein
gutes
Gefühl
vermittelt,
das
Sie
vernünftig
krankenversichert sind.
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Yachtversicherung
Gräf.de
Deutschland
adé,
seglen
bis
zum
Horizont
Wenn
man
Deutschland
für
immer
verlässt
gibt
es
nur
noch
wenige
Möglichkeiten:
- Die
einfachste
ist,
man
verlagert
seinen
Lebensmittelpunkt
in
ein
Land
mit
dem
Deutschland
ein
Sozialversicherungsabkommen
hat
oder
das
im
Geltungsbereich
der
privaten
Krankenkasse
liegt.
Der
Punkt
Rücktransport
in
das
Heimatland
erübrigt
sich.
Allerdings ist ein
deutsches Bankkonto und eine deutsche
Postadresse förderlich. Eventuelle Leistungseinschränkungen bzw.
Probleme bei der Leistungserstattung sind hinzunehmen. Die Beiträge
ändern sich dadurch nicht.
- Der
Königsweg
ist
eine
private
Krankenversicherung
mit
weltweiter
Geltung,
die
auch
über
die
Sätze
der
Gebührenordnung
(GOÄ)
hinaus
leistet.
Mit
so
einem
Tarif
sind
Sie
bestens
weltweit
versorgt.
Dies
hat
aber
auch
seinen Preis. Insbesondere für jüngere Menschen ohne größere
Vorerkrankungen ist diese Möglichkeit interessant. Leistungsausschlüsse
sollten vermieden werden. Eine weiter Möglichkeit ist der Tarifwechsel
innerhalb der bestehenden Gesellschaft bereits privat Versicherter, in
einen entsprechenden Tarif, der mindestens eine weltweite Geltung
aufweisen sollte (eventuelle Einschränkungen betrachten, insbesondere
bei den USA und Kanada),
da die Erstattung nach deutscher GOÄ oft ausreichend ist.
- Viele
Blauwassersegler
haben
keine
Krankenversicherung,
oft
aus
Kostengründen,
oder
Sie
erkennen
den
Nutzen
nicht,
da
die
Kosten
der
Behandlung
vor
Ort
relativ
gering
sind.
Diese
Option
sollten
Sie
aber
nur
in
Erwägung
ziehen, wenn Sie über
ausreichende finanzielle Rücklagen für den Fall der Fälle verfügen.
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