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Der Schutz der eigenen Person wird gerne vergessen, denn wer gesund ist, denkt nicht ans krank sein. Weitere Informationen finden Sie aufgegliedert nach Versicherungsarten (gesetzlich, privat, beihilfe) in der Übersicht verlinkt. Die Möglichkeiten der Absicherung sind für Sie nach Dauer der Auslandsreise zusammengestellt und entsprechend verlinkt.
Auslandsreisen und Krankenversicherung eine Übersicht:

Dauer der Auslandsreise:
Ein wichtiger Punkt, den man in allen Überlegungen zum Thema Krankenversicherung einbeziehen muss, ist die Versicherungspflicht im Alter (betrifft fast Jeden, der eine gesetzliche Rente beziehen wird) in der Krankenversicherung für Rentner (KVdR). Denn für die Mitgliedschaft muss man 9/10 in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein. Da viele Blauwassersegler erst in einem späteren Lebensabschnitt auf Törn gehen, sollten Sie diesen Punkt auf jeden Fall mit Ihrer Krankenversicherung und eventuell auch mit der Deutschen Rentenversicherung besprechen.

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Wie geht das praktisch mit der GesetzlichenKrankenVersicherung im Ausland?

Auf der Rückseite jeder aktuellen deutschen Versichertenkarte findet sich die europäische Krankenversichertenkarte. Mit dieser Karte werden Sie grundsätzlich in den Ländern vom Vertragsarzt der örtlichen Krankenkasse behandelt, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat (das sind die meisten europäischen Länder). Eine Liste ist im Internet zu finden oder bei Ihrer Krankenkasse in zu bekommen.

Aber nicht jeder Arzt im Ausland, ist ein Vertragsarzt der örtlichen Krankenkasse. D.h. Sie müssen erstmal in Erfahrung bringen, wer denn der Vertragsarzt der örtlichen
Krankenkasse ist. Dies erfährt man z.B. in einer Tourist Information oder in einem Hotel an der Rezeption.

Dieser Arzt behandelt Sie dann auf Basis der deutschen Versichertenkarte nach dem örtlichen Leistungskatalog der gesetzlichen Versicherung. Die Leistungen können stark von unserem Standard abweichen! Dies gilt auch für Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen.

Insbesondere die zahnärztliche Behandlung kann komplett ausgeklammert sein. Lassen Sie sich immer eine detaillierte
Rechnung geben.

In folgenden Ländern müssen Sie generell in Vorkasse treten:
Die Rechnung können Sie dann bei der örtlichen Krankenkasse im Ausland einreichen, oder bei Ihrer Krankenkasse in Deutschland.
Wichtig ist, dass der Arzt weiß, dass er Sie im Rahmen des ortsüblichen gesetzlichen Leistungskatalogs behandeln soll und nicht als Privatpatient, denn sonst ist die Rechnung auch Ihre Privatsache. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland wird von der gesetzlichen Krankenkasse generell nicht übernommen! Daher ist eine Auslandskrankenversicherung für jeden zu empfehlen.

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Wie geht das praktisch als Privatpatient im Ausland?


Der Geltungsbereich Ihrer privaten Krankenversicherung ist normalerweise in den Versicherungsbedingungen vermerkt. Die folgenden Aussagen sind allgemein und ersetzen nicht die Einzelfallprüfung, d.h. wie es konkret im Einzelfall aussieht, lässt sich nur durch Einsicht in die jeweiligen Versicherungsbedingungen klären.

Wenn Sie im Ausland zum Arzt gehen, haben Sie wie in Deutschland meistens auch, die freie Arztwahl. Sie sind nicht auf den Vertragsarzt der örtlichen Krankenkasse angewiesen. Sie erhalten die "bestmögliche" Behandlung aus Sicht des Arztes. Die Rechnung muss von Ihnen vor Ort bezahlt werden.

Achten Sie darauf, dass Sie eine ausführliche Rechnung erhalten, die Sie dann bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen können. Ggf. nehmen Sie vorher Kontakt zur Ihrer Krankenkasse auf, diese betreibt normalerweise ein Servicetelefon für solche Anfragen und empfiehlt Ihnen auch qualifizierte Ärzte im jeweiligen Ausland.

Die Erstattung erfolgt in Höhe des Rechnungsbetrags, maximal aber nach dem deutschen Regelhöchstsatz (2,3 fache) bzw. Höchstsatz (3,5 fache) der GOÄ für die erbrachte Leistung. Es sei denn, Sie haben eine Erstattung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus vereinbart. Es gibt bzw. gab Tarife, die nicht bis zum (Regel)Höchstsatz erstatten, hier kann die Erstattung entsprechend niedriger ausfallen.

Ein wichtiger Bestandteil einer jeden Auslandskrankenversicherungsschutzes ist der Rücktransport nach Deutschland, dieser ist normalerweise nicht bei einer privaten Krankenversicherung versichert. Ein weiterer Aspekt ist, dass die eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung auch im Ausland gilt. Daher lohnt es sich auf alle Fälle zur privaten Krankenversicherung eine Auslandsreisekrankenversicherung zu vereinbaren, der dafür fällige zusätzliche Monatsbeitrag ist gering.


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Wie geht das praktisch mit der Beihilfe im Ausland?


Ich verweise in diesem Fall auf die Bundesbeihilfeverordnung (insbesondere § 11 BBhV) und die Verordnungen der jeweiligen Bundesländer.

Als Anhaltspunkt lässt sich der § 11 BBhV wie folgt zusammenfassen:

Innerhalb der Europäischen Union sind die entstehenden Aufwendungen wie inländische Aufwendungen zu behandeln. Leistungen außerhalb der EU sind bis zu der Höhe beihilfefähig, wie wenn Sie im Inland entstanden wären. Ausnahmen sind Dienstreisen und ärztliche und zahnärztliche Leistungen je Krankheitsfall bis 1000 ¤, wenn diese Summe nicht überschritten wird, sind die Leistungen in voller Höhe beihilfefähig. Es gibt noch eine weitere Ausnahme, die aber nicht für Segeltörns relevant ist. Ein Krankenrücktransport ist nicht mitversichert.

Da die Beihilfe nur einen Teil der Kosten abdeckt und der Restbetrag normalerweise über einen Beihilfeergänzungstarif einer privaten Krankenversicherung abgedeckt ist, gilt analog der Artikel über private Krankenversicherungen im Ausland. Die Arztrechnungen müssen Sie auf jeden Fall vor Ort bar bezahlen!

Wer erfahren im Umgang mit der Beihilfeabrechnungstelle ist, kann zu dem Schluss kommen, dass ein privater Versicherungsschutz für eine Auslandsreise sinnvoll ist, insbesondere wenn die Reise in Länder außerhalb der EU geht.

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Unterwegs bis zu 6, 8 oder 12 Wochen, der verlängerte Urlaubstörn
Bei diesem Zeitraum lässt sich noch von einem verlängerten Urlaubstörn sprechen, d.h. Ihr Lebensmittelpunkt (ständiger Wohnsitz) befindet sich nach wie vor in Deutschland. Sie haben hier einen festen Wohnsitz, Sie beziehen ein Einkommen und sind grundsätzlich in Deutschland krankenversichert. Das sind die Grundannahmen, die bei diesem Tarif vom Versicherungsunternehmen gemacht werden.
Eine Verlängerung über die 12 Wochen hinaus ist nicht möglich. Sie haben aber die Möglichkeit mehrmals  im Jahr für 12 Wochen zu verreisen.

Die Grenze für das Eintrittsalter liegt bei 68 Jahren. Die Versicherung besteht auch nach Vollendung des 69. Lebensjahres fort. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Der Leistungsumfang beinhaltet eine "Basisversorgung" inklusive schmerzstillender Zahnbehandlung sowie Zahnfüllungen und Zahnersatz in einfacher Ausführung bzw. Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit. Der Krankenrücktransport nach Deutschland ist mitversichert.

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Raus Segeln, abschalten 3 - 36 Monate
unterwegs

Für diesem Zeitraum hat man Deutschland verlassen, man kehrt normalerweise zwischenzeitlich nicht mehr zurück, aber man kehrt am Ende des Törns nach Deutschland zurück. Für dieses Szenario gibt es Tarife, die aber alle eine Gesundheitsprüfung und eventuell Wartezeiten für bestimmte Leistungen z.B. Zahnersatz vorsehen. Grundsätzlich handelt es sich um eine private Vollversicherung für eine beschränkte Zeit im Ausland. Falls Sie befristet während der Reisedauer nach Deutschland zurückkehren so ist dies auch versichert.
Diese Versicherungen bieten einen guten Krankenversicherungsschutz, der das Reisebudget nicht übermäßig belastet und Ihnen ein gutes Gefühl vermittelt, das Sie vernünftig krankenversichert sind.

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Deutschland adé, seglen bis zum Horizont
Wenn man Deutschland für immer verlässt gibt es nur noch wenige Möglichkeiten:
  • Die einfachste ist, man verlagert seinen Lebensmittelpunkt in ein Land mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat oder das im Geltungsbereich der privaten Krankenkasse liegt. Der Punkt Rücktransport in das Heimatland erübrigt sich. Allerdings ist ein deutsches Bankkonto und  eine deutsche Postadresse förderlich. Eventuelle Leistungseinschränkungen bzw. Probleme bei der Leistungserstattung sind hinzunehmen. Die Beiträge ändern sich dadurch nicht.
  • Der Königsweg ist eine private Krankenversicherung mit weltweiter Geltung, die auch über die Sätze der Gebührenordnung (GOÄ) hinaus leistet. Mit so einem Tarif sind Sie bestens weltweit versorgt. Dies hat aber auch seinen Preis. Insbesondere für jüngere Menschen ohne größere Vorerkrankungen ist diese Möglichkeit interessant. Leistungsausschlüsse sollten vermieden werden. Eine weiter Möglichkeit ist der Tarifwechsel innerhalb der bestehenden Gesellschaft bereits privat Versicherter, in einen entsprechenden Tarif, der mindestens eine weltweite Geltung aufweisen sollte (eventuelle Einschränkungen betrachten, insbesondere bei den USA und Kanada), da die Erstattung nach deutscher GOÄ oft ausreichend ist.
  • Viele Blauwassersegler haben keine Krankenversicherung, oft aus Kostengründen, oder Sie erkennen den Nutzen nicht, da die Kosten der Behandlung vor Ort relativ gering sind. Diese Option sollten Sie aber nur in Erwägung ziehen, wenn Sie über ausreichende finanzielle Rücklagen für den Fall der Fälle verfügen.


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