Charterrücktrittsversicherung
Leistet bei Ausfall, des
alleinigen, zur Yachtführung berechtigten Skippers, für alle im
Versicherungsschein genannten Personen.
Ausfallgründe sind
Krankeit, Unfall, Schwangerschaft und unvorhersehbare
Arbeitslosigkeit.
Der Skipper darf nicht von
der
Charterbasis gestellt sein bzw. es darf sich nicht um einen Berufsskipper handeln.
Bei der Yacht muss es sich um ein
Sportboot handeln.
- Muss spätestens 14 Tage nach Zugang der
Buchungsbestätigung abgeschlossen werden.
- Gilt weltweit für die vereinbarte Törndauer.
- Versicherte Personen sind alle in der Police namentlich
genannten Personen.
- Versicherungssumme ist der in der Police eingetragene
Reisepreis von bis zu 12.000 ¤, eine Mehrleistung ist
vereinbar.
- Selbstbeteiligung 25 ¤ pro Person, bei Krankheit oder
Schwangerschaft 20% der erstattungsfähigen Summe,
aber mindestens 25 ¤ pro Person.
- Versichert sind die dem Charterunternehmen geschuldeten
Rücktrittskosten; sowie Rückreisekosten, die durch den
Abruch des Törns durch einen Versicherungsfall verursacht
werden.
Haftungserweiterungen für die:
- private
Haftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Beschädigung
an einer fremden, gegen Entgeld gemieteten bzw. gecharterten
Segel- und Motoryacht von bis 2500 ¤ je Versicherungsfall.
Vorraussetzung ist, dass die Bootshaftpflicht- bzw.
Kaskoversicherung der gecharterten Yacht vorleistet (Prinzip
der Subsidiarität). Im Schadensfall muss der Chartervertrag
vorgelegt werden.
- Hausratversicherung
Versichert ist der Diebstahl aus einem verschlossenen (mind.
mit einem Vorhängeschloss gesicherten) Innen- oder
Kofferraum einer Yacht oder eines Autos. Als Innenraum gilt
z.B. eine Backskiste oder die Kajüte einer Yacht. Der
Diebstahl ist polizeilich zu melden und die
Entschädigungshöhe ist auf 2500 ¤ je Versicherungsfall
begrenzt.
- Unfallversicherung
Verdoppelung der vertraglich vereinbarten Leistung von bis
zu 150.000 ¤ und bis zu 1500 ¤ in der Unfallrente. Dies gilt
für Unfälle, die sich in der Ausübung des Segel- oder
Motorbootsport ereignen, z.B. beim segeln oder bei
Winterlagerarbeiten.
Vorraussetzung für den
Einschluss der Haftungserweiterungen, ist das Bestehen einer
entsprechenden Versicherung, bei der von mir angebotenen
Gesellschaft. Des
weiteren muss der Versicherungsnehmer über einen gültiger
Segel- oder Motorbootführerschein verfügen. Der Einschluss
der Haftungserweiterungen
selbst ist kostenlos, aber nur möglich, wenn
die oben genannten
Vorraussetzungen erfüllt sind. Versichert sind
auch die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner und
Kinder.