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Wie aus dem Traumurlaub ein Alptraum werden kann,..., darüber gibt es viel Seemannsgarn. Aber passieren kann tatsächlich etwas z.B. durch zu hohe Selbsterwartung, mangelende Routine im Umgang mit der fremden Yacht, technische Defekte oder falsche seemännische Entscheidungen. Die finanziellen Folgen lassen sich relativ gut absichern, so dass am Ende lediglich der Schrecken bleibt.

Skipperhaftpflichtversicherung

Der wichtigste Baustein ist die Skipperhaftpflichtversicherung, Sie greift erst, wenn die Versicherungspolice der Charteryacht nicht oder nur teilweise leistet, z.B. wenn die Prämie nicht gezahlt wurde, ein Ausschlusskriterium vorliegt oder die Deckungssumme nicht ausreichend ist. Die Skipperhaftpflicht ist eine Art doppelter Boden, Sie deckt fast alle Schäden ab, die ein Skipper oder seine Crew sich untereinander bzw. einem Dritten zu fügen kann. Mehr...

Charterrücktrittsversicherung

Der langersehnte Urlaub steht an, die Yacht ist gechartert, die Flüge gebucht und dann fällt der Skipper aus und ein Ersatzskipper lässt sich nicht auftreiben . Wir reden hier über Gesamtreisekosten zwischen 8000 ¤ bis 30.000 ¤ je nach Größe der Yacht, Reiseziel und Dauer. Ausfallgründe gibt es viele, wie z.B, Erkrankungen, Unfälle oder plötzliche Arbeitslosigkeit. Mehr...

Haftungserweiterungen für Privathaftpflicht-, Hausrat- und Unfallversicherung

Die Haftungserweiterungen der privaten Haftpflicht und Hausratversicherung ist eine sinnvolle Ergänzung für jeden Segler. Sie schützt den  Charterer vor erheblichen finanziellen Verlusten durch Kautionsverlust auf Grund von Beschädigungen an der Charteryacht von bis zu 2500 ¤ pro Versicherungsfall, sowie bei Einbruchdiebstahl von persönlichen Gegenständen. Mehr...


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Skipperhaftpflicht

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Charterrücktrittsversicherung


Leistet bei Ausfall, des alleinigen, zur Yachtführung berechtigten Skippers, für alle im Versicherungsschein genannten Personen.
Ausfallgründe sind Krankeit, Unfall, Schwangerschaft und unvorhersehbare Arbeitslosigkeit.

Der Skipper darf nicht von der Charterbasis gestellt sein bzw. es darf sich nicht um einen Berufsskipper handeln.
Bei der Yacht muss es sich um ein Sportboot handeln.

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Haftungserweiterungen
für die:

Vorraussetzung für den Einschluss der Haftungserweiterungen, ist das Bestehen einer entsprechenden Versicherung, bei der von mir angebotenen Gesellschaft. Des weiteren muss der Versicherungsnehmer über einen gültiger Segel- oder Motorbootführerschein verfügen. Der Einschluss der Haftungserweiterungen selbst ist kostenlos, aber nur möglich, wenn die oben genannten Vorraussetzungen erfüllt sind. Versichert sind auch die in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehepartner und Kinder.

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